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Rechtsfolgen einer Verkehrsüberschreitung (FAQs)

Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt, zu wenig Abstand einhält, bei rot "über eine Ampel fährt", verbotenerweise mit dem Handy telefoniert oder sonstige Verkehrsüberschreitungen begeht, hat je nach Schwere der Tat mit unterschiedlichen Konsequenzen zu rechnen. 

Auf den nachfolgenden Seiten geben wir Antworten auf häufig an uns herangetragene Fragen und zeigen damit zugleich Chancen auf, die bei fachkundiger Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt herausgearbeitet werden können.

Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

Konsequenzen für "Führerschein-Neulinge"

"Ich habe den Führerschein noch nicht lange und nun bin ich mit zu geringem Abstand hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer gefahren und dabei erwischt worden. Was hat das für Konsequenzen?"

Zunächst einmal wird auch hier wie in jedem Fall auch eine bestimmte Geldbuße drohen, unter Umständen ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister sowie in schwerer wiegenden Fällen ein Fahrverbot.

Hinzu kommen mögliche Konsequenzen, die nur Fahrerlaubnisinhaber auf Probe zu erwarten haben. Wer entweder zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten oder aber eine schwerere Ordnungswidigkeit bzw. gar eine Verkehrsstraftat begangen hat, erfährt zunächst eine Verdoppelung der ursprünglichen Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem "Aufbauseminar" verpflichtend angeordnet. 

Kommt es in der Folge nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar nochmals zu einem Fehlverhalten im Straßenverkehr wie vorstehend umrissen, erhält der "Führerschein-Neuling" eine kostenpflichtige Verwarnung und die (unverbindliche) Empfehlung für die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Gereicht ihm auch diese Maßnahme nicht zur Warnung und wiederholt er innerhalb der noch laufenden Probezeit Überschreitungen wie oben dargestellt, so wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann ihm frühestens nach Ablauf von drei Monaten erteilt werden.

"Bringt es denn etwas, wenn ich gegen Verkehrsverstöße in der Probezeit vorgehe?"

Sofern es gelingt, ein Verfahren mit Hilfe anwaltlicher Verteidigung eingestellt zu bekommen oder aber als so geringfügig darzustellen, dass damit kein Punkteeintrag mehr verbunden ist, kommt es freilich auch nicht zu den oben dargestellten Konsequenzen. 

In anderen Fällen bringt die mit dem Verfahren verstreichende Zeit zumindest im Hinblick auf das gravierendste Risiko einer Fahrerlaubnisentziehung im Wiederholungsfall einiges: Die Zeit läuft letztlich für den "Führerschein-Neuling". Wenn wir verhindern, dass es zu schnell bzw. zeitnah zu Punkteeintragungen kommt, an denen dann auch die oben dargestelllten Konsequenzen anknüpfen können, dann droht im Wiederholungsfall nicht gleich die Rechtsfolge der zweiten oder gar dritten Stufe. In vielen Fällen kann deswegen durch zeitliche Verzögerungstaktik erreicht werden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholt auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern verhindert wird.  

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