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Blitzer auf der BAB 3 bei Neustadt/Wied, Km 48,050, Richtung Köln - Punkte und Fahrverbote, leider aber nichts davon gratis!
Sie sind hier:
Verteidigung XXL
mit individueller Taktik
und immer mit "Plan B"
"Ich bin geblitzt worden -
kann man da etwas machen?"
Die seriöse Antwort auf diese oft an uns herangetragene Frage muss lauten:
"Nicht immer, aber häufig!"
Wir entwickeln mit unserem
Drei-Stufen-Modell
für Sie eine Strategie, die auf
die Besonderheiten Ihres Falls
abgestimmt ist - denn er ist für Sie und uns einzigartig.
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Festlegung des Verteidigungsziels
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anfängliche Anträge an die Bußgeldbehörde / das Gericht
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Prüfung der amtlichen Akte
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bzgl. Identifikation des Betroffenen
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auf rechtliche Fehler (Verjährung, Eichung, Toleranzabzug, Richtlinien etc.)
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auf technische Fehler bei der Messung
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auf Sinnhaftigkeit von Verzögerungsmaßnahmen etc.
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ggf. Anträge auf Aktenergänzung
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Einholung eines technischen Messgutachtens
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Beratung über Chancen und etwaige Risiken mit konkreter Handlungsempfehlung
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Ausarbeiten der Verteidigungstaktik
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Umsetzung der Verteidigungstaktik
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weitere Anträge an die Bußgeldbehörde / das Gericht (z.B. Beweisanträge)
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notwendigenfalls Verteidigung im Gerichtssaal (mit oder ohne Mandanten)
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zeitliche Synchronisation mehrerer Fälle zwecks Parallelvollstreckung von Fahrverboten
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Umsetzung des "Ersatz-Plans" (z.B. Kompensation eines Fahrverbots durch eine höhere Geldbuße), falls die Haupt-Taktik nicht fruchten sollte
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Berücksichtigung etwaiger Punkte-Voreintragungen in Flensburg und der Punkte-Schonung
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Beratung über einen freiwilligen Punkte-Abbau
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Überprüfung der schriftlichen Urteilsgründe
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Beratung über die Erfolgsaussichten eines Rechtsbeschwerde-Verfahrens
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ggf. Durchführung des zweitinstanzlichen Verfahrens vor dem Oberlandesgericht
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Durchsetzung von Verzögerungs-maßnahmen, um ein nicht abwendbares Fahrverbot z.B. während eines Urlaubs oder über den Jahreswechsel hinweg zu legen und damit erträglicher zu machen
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