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Zu schnell gefahren?
Zu geringer Abstand?
Zu rotes Rotlicht?
Oder gar "blitze-blau"?

Hilfe gegen Fahrverbote,

Bußgelder und Punkte

vom spezialisierten Fach-anwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht -

18 mal ausgezeichnet: durchgehend im FOCUS als
"Top-Anwalt für Verkehrsrecht" von 2015 bis 2025 und im STERN als eine der "Besten Anwaltskanzleien im Verkehrsrecht" von 2020 bis 2025 sowie bei "Deutschlands beste Anwälte" im Verkehrsrecht im Jahr 2026 in CAPITAL.

Schnell, kompetent,

deutschlandweit.

Kostenloser Vor-Check

Einer von zwei Bußgeld-

bescheiden ist fehlerhaft -

und Ihrer?

Blitzer-Säule Poliscan in Darmstadt

WAS KANN IHNEN

DROHEN?

  • Fahrverbote, Geldbußen und Punkte in Flensburg
     

  • Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und MPU
     

  • Ermahnung oder Verwarnung nach dem Punktesystem
     

  • Probezeit-Verlängerung und Aufbau-Seminar ("Nachschulung") für Führerschein-Neulinge 
     

  • Fahrtenbuchauflage
     

  • Verhinderung der Möglichkeit, als Fahr-Begleiter einzutreten ("begleitetes Fahren ab 17")

  • individuelle Verteidigungstaktik - für jeden Fall anders
     

  • "Chef-Anwalt-Behandlung"
     

  • Verteidigung mit vollem Einsatz und Raffinesse
     

  • Zugriff auf eine selbst erstellte Datenbank zum Quer-Abgleich mit ähnlich gelagerten Fällen 
     

  • Korrespondenz vollständig via Telefon und E-Mail - Termine in der Kanzlei sind möglich, aber nicht erforderlich

​

  • intensive Partnerschaft mit technischen Experten (Sachverständige für Verkehrsmesstechnik)
     

  • Erfahrung aus mehreren tausend Bußgeld-Verfahren
     

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
     

  • spezialisiert auf Viel-Fahrer, Wiederholungstäter und komplizierte Fälle (Härtefälle mit Fahrverbot, mehrere Fälle gleichzeitig, Punkte-Vorbelastung etc.)
     

  • nachweisbare Kompetenz (z.B. als Fach-Autor) und Erfolge 
     

  • 17-fach ausgezeichnet in FOCUS und STERN
     

  • immer top-aktuell, um auch neueste Verteidigungsansätze zu nutzen

  • 2019: Mehrere Sachverständige weisen nach, dass der mit lichtempfindlichen Sensoren arbeitende Einseitensensor ES 3.0 bei Fahrzeugen mit LED-Licht zu überhöhten Geschwindigkeitsmesswerten gelangen kann. Betroffen sind flächendeckend in Deutschland alle Messstellen, an denen das Gerät stationär oder mobil eingesetzt wird.

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